Das Buchungssystem für Betriebe, deren Kunden § 35a nutzen.
Dein Kunde bucht selbst, sieht vor dem Bestätigen, was der Auftrag kostet und was davon zurückkommt – und der Termin landet direkt in deinem Kalender.
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Die Regeln, mit denen wir rechnen
§ 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten kommen zurück – höchstens 1.200 € im Jahr für Handwerkerleistungen und 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen, jeweils pro Haushalt. Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nie das Material. Es zählt nur, was per Rechnung und unbar bezahlt wurde, und geltend macht es der Kunde selbst in seiner Einkommensteuererklärung.
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